Ablauf bei geplanter Impfung gegen SARS-CoV-2

In den folgenden Schritten 1 – 10 werden Sie gebeten, Dokumente auszudrucken.
Bitte arbeiten Sie deshalb hierfür an einem PC/Computer mit Drucker.
Alternativ geht auch ein Smartphone/Tablet, sofern Sie eine Druckeranbindung haben.
  1. gehen Sie auf die Web-Seite impfen-bw.de
  2. Gehen Sie links auf Vorabregistrierung und dann unten auf „weiter zu Vorabregistrierung“
  3. Gehen Sie auf „neuer Patient“
  4. Impfstoff BioNTech anklicken
  5. Personaldaten und Anamnese (Tabs nebeneinander) bitte eingeben
  6. anschließend links nacheinander folgende Bögen erstellen und ausdrucken:
  7. a) Laufzettel (bitte ignorieren Sie oben rechts 1. Impfung, sofern es sich um die 2. Impfung handelt, dies wird dann manuell vor Ort geändert)
  8. b) Anamnese
  9. c) Aufklärung (wenn sich das Dokument nicht öffnet, oben rechts „Popups zulassen“ klicken)
  10. d) erste oder zweite Impfbescheinigung drucken

mit den vier ausgedruckten Dokumenten bitte zum geplanten Termin kommen, vorher bitte durchlesen und unterschreiben. Diese Unterlagen verbleiben bei Dr. Frigge, sollten Sie selbst ein Exemplar behalten wollen, drucken Sie bitte je 2 Dokumente aus.

Sollten Sie Probleme beim o. g. Ablauf haben, können Sie bei www.impfen-bw.de auch die Blanko-Formulare ausdrucken über: Impfaufklärung – Informationen zu mRNA-Impfstoffen und die ersten beiden PDF-Dateien öffnen und drucken:

Aufklärungsmerkblatt

Anamnese- und Einwilligungsbogen

Diese müssen Sie leserlich vorausgefüllt und unterschrieben zum Arztgespräch mitbringen, das Online-Ausfüllen sollte aber bitte möglichst favorisiert werden.

Der Schnelltest ist positiv - was ist zu tun?

Für Unternehmen gilt nach wie vor die Coronaverordnung, welche regelmäßig aktualisiert wird. Diese finden Sie hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Des weiteren finden Sie Handlungshilfen auf den Seiten Ihrer Berufsgenossenschaft.

Der Unternehmer/die Unternehmerin soll bei der Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Ableitung betriebsspezifischer Infektionsschutzmaßnahmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt einbeziehen. Zudem ist der Prozess beteiligungsorientiert unter Einbeziehung der Beschäftigtenvertretungen oder, falls diese nicht vorhanden
sind, mit den Beschäftigten umzusetzen. Geeignete Gremien für den Austausch und die Abstimmung
sind der Arbeitsschutzausschuss oder eingesetzte Epidemie- oder Krisenstäbe.

Die von den Maßnahmen betroffenen Personenkreise sollen regelmäßig verbindliche Informationen
durch für den Arbeitsschutz verantwortliche Personen mit Unterweisungen (z. B. Abstände, Verhalten,
Umgang mit Mund-Nase-Bedeckungen und Atemschutzmasken) erhalten.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter:
• SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html


• SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (BAuA): https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-imBetrieb/Coronavirus/Coronavirus_node.html


• Handlungshilfe für einen Hygieneplan zu Coronavirus SARS-CoV-2 der VBG:
http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung_node.html

• Aktueller Lage-/Situationsbericht des Robert-Koch-Instituts zu Covid-19:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html


• Arbeitsmedizinische Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin zum Umgang mit aufgrund
der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten:
https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/arbeitsmedizinische-empfehlung-umgangmit-schutzbeduerftigen.html


Es gibt zurzeit sehr viele offene Fragen zu Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten
vor dem Coronavirus, für die es noch keine hinreichend wissenschaftlich gesicherten Daten oder Studien gibt. Die hier vorgestellten Maßnahmen werden daher fortlaufend an die Entwicklung der SARSCoV-2-Pandemie und den aktuellen Kenntnisstand angepasst.

 

Angebotsvorsorge Corona

Die Richtlinien des BMAS empfehlen eine Angebotsvorsorge für Mitarbeiter zum Thema Corona.

Ich biete diese den Unternehmen an in Form einer Antikörpertestung (IgG-Antikörper) sowie eines ausführlichen Gesprächs über die individuelle Gefährdung abhängig von Vorerkrankung und Tätigkeit.