Die Leistungen des Betriebsarztes

  • Unterstützung in allen Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Stellung des Betriebsarztes nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), beispielsweise bei Gefährdung durch Lärm, Arbeit im Ausland, Tätigkeiten mit Infektionsrisiko und an Bildschirmarbeitsplätzen
  • Durchführung von Eignungsuntersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Verordnungen, Betriebsvereinbarungen)
  • Leistungsdiagnostik
  • Durchführung von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) wie Gesundheitstage, Impfaktionen, Präventionsprogramme
  • Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe
  • Unterweisungen/Schulungen im betrieblichen Gesundheitsschutz
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung (z. B. nach ArbSchG)
  • Beratung im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
  • Beratungen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach SGB IX
  • Beratung bei Fragen zur Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Hygiene
  • Reisemedizinische Beratungen
  • Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen
  • Unterstützung der Arbeitssicherheit bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz: Beratung bei der Auswahl und Anwendung von Arbeitsverfahren, -mitteln, -stoffen und der persönlichen Schutzausrüstung
  • Untersuchungen nach der Strahlenschutz- und Röntgen-Verordnung durch Vermittlung an zugelassene Stellen

Wozu dieser Aufwand und die Kosten ?

  • Gesundheitliche Belastungen für die Beschäftigten gibt es in allen Branchen und Betriebsgrößen. In den letzten Jahrzehnten wurde der Anteil schwerer körperlicher Arbeit zwar erheblich geringer, dafür sind neue Gefährdungen und Belastungen aufgetreten.
  • Der Gesundheitszustand seiner Beschäftigten ist ein wichtiges Thema für jeden Betrieb:
    • Viele Erkrankungen sind durch die Arbeit mitverursacht
    • Es gibt viele schleichend eintretende Gesundheitsschäden, die nicht direkt zu erkennen sind
    • Die häufige Frühverrentung gerade bei körperlich anspruchsvoller Tätigkeit ist für die Betroffenen tragisch und ist volkswirtschaftlich nicht akzeptabel.
    • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wie auch andere arbeitsbedingte Erkrankungen und Fehlzeiten kosten nicht nur die Berufsgenossenschaften, sondern auch die betroffenen Betriebe viel Geld.
    • Schädigende Einflüsse aus dem privaten Bereich spielen mitunter eine Rolle und werden in ihrer Bedeutung am Arbeitsplatz meist nicht erkannt.
    • Berufliche und außerberufliche Belastungen können in ihrem Zusammentreffen besonders negative gesundheitliche Auswirkungen haben, was nicht immer leicht erkennbar ist.
    • Neben den allseits bekannten Gefährdungen am Arbeitsplatz wie Gefahrstoffen, physikalischen Belastungen (z. B. elektrischer Strom, Lärm), Infektionsgefahren (z. B. in zahntechnischen Laboratorien), ungünstiger Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung spielen auch psychische und soziale Belastungen und Konflikte oft eine nicht einfach erkennbare Rolle im Gesundheits- und Krankheitsverhalten der Mitarbeiter.
    • Fehlendes Gesundheitsbewusstsein vieler Mitarbeiter tut ein übriges.

    Bei diesen Problemen hilft Ihr Betriebsarzt! Er ist…

    • Berater des Unternehmers und
    • fachärztlicher Berater für die Mitarbeiter in allen Aspekten der betrieblichen medizinischen Vorsorge und des medizinischen Arbeitsschutzes.

    Nur der Arbeitsmediziner als Betriebsarzt, nicht dagegen der Hausarzt und auch nicht ein Arzt anderer Fachrichtungen, kennt den Arbeitsplatz. Nur der Betriebsarzt kann deshalb Anforderungen der Arbeit einerseits und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter abgleichen. Er kann beurteilen, inwieweit die Arbeit Auswirkungen auf die Gesundheit des Arbeitnehmers hat bzw. in Zukunft haben kann.

    Positive Wirkungen aus dem Einsatz des Betriebsarztes sind insbesondere möglich in folgenden Bereichen:

    • Reduzierung arbeitsbedingter Erkrankungen und der damit verbundenen weiteren negativen Auswirkungen, wie z. B. Ausfall von Mitarbeitern, Terminschwierigkeiten, Ableistung von Überstunden, Lohnfortzahlung, unzufriedenen Kunden
    • Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
    • Optimierung der Arbeitsbedingungen und Minimierung von Gesundheitsgefahren
    • Frühzeitige Weichenstellung in allen arbeits- und sozialmedizinischen Problemstellungen
    • Einbeziehung auch außerberuflicher Beschwerden und Erkrankungen
    • Daraus folgend: Höhere Motivation der Mitarbeiter und besseres Betriebsklima
    • Optimaler Einsatz und Auswahl der Mitarbeiter in ihrer jeweiligen Tätigkeit (Abgleich von Anspruchs- und Leistungsprofil)
    • Damit verbunden: Qualitätssteigerung der Arbeit / des Produkts
    • Daraus insgesamt resultierend: Größere Kundenzufriedenheit und Folgeaufträge
    • Rechtssicherheit