Die Digitalisierung revolutioniert die Arbeitswelt. Zusätzlich zu den „alten Risiken“ wie Lärm, Gefahrstoffe, körperlich schwere oder belastende Tätigkeiten treten zunehmend neue und zum Teil noch ungewohnte Herausforderungen für Prävention und Gesundheitsförderung auf: die Aufhebung fester Büro-Arbeitsplätze, das Ineinanderfließen von beruflichen und privaten Belastungen, Arbeitsverdichtung, die Verflachung der Hierarchien, Stress und psychische Belastungen.

 

Ziel der Arbeitsmedizin ist die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen

Immer anspruchsvollere Tätigkeiten werden ebenso anspruchsvolle, unternehmenskompatible Präventions- und Vorsorgekonzepte fordern, die die Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Gesundheit, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken, Erkrankungen und Berufskrankheiten berücksichtigen. Dies zeigt auch das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, dass die Zusammenarbeit aller Akteure stärkt. Damit Prävention und Gesundheitsförderung auch dort greifen können, wo es am nötigsten ist und Menschen in der Regel den größten Teil ihrer Zeit verbringen: am Arbeitsplatz. Für die Arbeitsmediziner und -innen ergeben sich daraus ganz neue, spannende Arbeitsfelder, die ihre ganze ärztliche und unternehmerische Kreativität fordern.

Ziel ist es,

  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten, indem Ursachen aufgedeckt und daraus präventive Maßnahmen abgeleitet werden,
  • Erkrankungen und Berufskrankheiten zu verhindern, frühzeitig zu erkennen oder einer Verschlimmerung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken,
    die Beschäftigten über die jeweils tätigkeitsspezifischen Gefährdungen aufzuklären, sie für mögliche Gefährdungen zu sensibilisieren und sie im Umgang damit zu beraten und zu unterweisen;
  • Beschäftigte einzeln in der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beraten, über die individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit aufzuklären und Empfehlungen auszusprechen (siehe auch Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge);
  • die Beschäftigten in ihrer Eigeninitiative und ihrem Verantwortungsgefühl für die eigene Gesundheit am Arbeitsplatz zu stärken;
  • die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu fördern und zu erhalten und deren berufliche Rehabilitation und Wiedereingliederung nach einer Erkrankung zu fördern;
  • Beschäftigte, Arbeitgeber und Personalvertretungen zu beraten und den betrieblichen Gesundheitsschutz weiterentwickeln.

Gefahren erkennen, arbeitsmedizinisch beraten, unternehmerisch denken

Das Aufgabenfeld des Arbeitsmediziners ist höchst abwechslungsreich: Beratungen, Untersuchungen, und Impfprävention gehören ebenso dazu wie die Begehung von Arbeitsplätzen, die Beurteilung von Gefährdungen oder Besprechungen mit Führungs- und Sicherheitsfachkräften zur Prävention und Gesundheitsförderung im Betrieb. Der Arbeitsalltag hat nicht nur mit Medizin zu tun. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner müssen sich auch in den betrieblichen Abläufen und Organisationsstrukturen, in gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes, in Psychologie, manchmal auch in Chemie und Biologie auskennen … je nachdem, in welchem Betrieb bzw. in welcher Branche sie tätig sind. Und: Sie lernen „ihre Firmen“ aus erster Hand kennen. Sie sind den Beschäftigten sehr nah und sind als beratende Führungskraft idealerweise direkt der Firmenspitze zugeordnet. In kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne fest angestellte Betriebsärzte sind sie wichtige Berater der Unternehmer und Beschäftigten in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.