Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
BGM ist die Gestaltung und Entwicklung von betrieblichen Strukturen und Prozessen mit dem Zweck die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und zu erhalten. Basis ist die Einhaltung entsprechender Gesetze und Verordnungen wie etwa Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, Gefahrstoffverordnung oder Mutterschutzgesetz. Ausschlaggebend ist auch die Integration des BGM in die jeweilige Unternehmenskultur. Betriebsärzte können dies als Gesundheits-Experten im Unternehmen entsprechend koordinieren. Auch wenn viele Betriebe bereits Gesundheitsmaßnahmen anbieten, deuten Ergebnisse des Modellprojekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ (www.gesund-arbeiten-in-thueringen.de) eher auf eine unzureichende Umsetzung des BGM hin – vor allem in Kleinst- und Kleinbetrieben. Bei der Diskussion um BGM sollte nicht vergessen werden, dass Vieles, das den Unternehmen und Betrieben derzeit unter dem Label „Gesundheitsmanagement“ oder „Gesundheitsförderung“ angeboten wird, Teile gesetzlicher Verpflichtungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) beinhaltet, die in das genuine Aufgabengebiet des Betriebsarztes fallen. Zudem hat die Arbeitsmedizin beim BGM eine integrierende Funktion und elementare Bedeutung: Als präventivmedizinische Disziplin umfasst sie die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf sowie Gesundheit und Krankheiten, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation.
Arbeitsmedizin und Betriebsärzte spielen im BGM eine wichtige Rolle
Betriebsärzte mit ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde sind der erste Ansprechpartner für ein effektives BGM. Dies gilt umso mehr, da zwischen Gesundheit und Krankheit ein Kontinuum besteht, also kein Mensch völlig gesund oder völlig krank ist, die Gesundheit nicht ohne medizinisches Wissen gefördert werden kann und der Betriebsarzt qua Aufgabe bereits im Unternehmen „installiert“ ist und sowohl die konkreten Arbeitsplätze und deren Gefährdungspotenziale als auch die Beschäftigten und deren gesundheitliche Verfasstheiten am besten kennt. Betriebsärzte nehmen die Rolle als Lotsen und neutrale Berater ein. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen der Erhalt und die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen, Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren sowie die berufsfördernde Rehabilitation. Mit über 44 Millionen Arbeitnehmern ist die Arbeitswelt das größte Setting für Präventionsmaßnahmen. Gerade die Ergebnisse des groß angelegten arbeitsmedizinischen Versorgungsforschungsprojekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ zeigen, dass sich Unternehmen bei den Themen arbeitsmedizinische Vorsorge, psychische Gesundheit sowie der Gefährdungsbeurteilung mehr Unterstützung bzw. Informationen wünschen. Für die Gestaltung eines zukunftsfähigen BGM werden Betriebsärzte daher immer wichtiger.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in der Stellungnahme der DGAUM „Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung: Wichtige Aufgabenfelder der Arbeitsmedizin“ unter https://www.dgaum.de/stellungnahmen-und-publikationen/.
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