Bei unseren Kunden sind wir neben den arbeitsmedizinischen Fragen auch für die Themen Jugenschutzgesetz, und Untersuchungen nach JugendSchG sowie Eignungsuntersuchungen nach JugendSchG zuständig, die hierbei entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
Häufig sind hierbei auch die Eltern anwesend und erweitern ihr Interesse an der Medizin und wünschen Auskünfte zu ihren anderen Kindern. Nicht alle Kosten hierfür können automatisch dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden. Auch werden Wünsche bzgl. einer Zweitmeinung geäußert, deshalb gilt auch in der Pädiatrie:
Jeder Bürger hat freie Arztwahl, bei Kassenpatienten entscheidet aber die gesetzliche Krankenkasse, ob sie die Kosten für die ärztliche Leistung übernimmt. Grundvoraussetzung ist in der Regel hierfür eine sogenannte Kassenzulassung, ähnlich wie die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (BG) beim Unfallchirurgen zusätzlich eine D-Arztzulassung verlangt, sonst bleiben Bürger bzw. Arzt auf den Behandlungskosten sitzen.
Da wir weder eine Kassenzulassung haben oder eine D-Arztzulassung, rechnen wir direkt mit Ihnen nach der GoÄ ab (Gebührenordnung für Ärzte), wir stehen vor allem für Zweitmeinungen und Untersuchungen ohne apparative Mehrkosten zur Verfügung, die Kosten insbesondere bei Mitbringen von Vorbefunden, Röntgenbildern, MRT- und CT-Bildern sowie Laborbefunden sind deshalb meist nur im mittleren zweistelligen Bereich. zudem übernehmen einige Krankenkassen auch bei gesetzlich versicherten Bürgern Anteile der Rechnung.
Diese Leistungen sind von Gesetz wegen umsatzsteuerbefreit und müssen deshalb außerhalb der arbeitsmedizinischen Sprechstunden erfolgen. Bitte setzen Sie sich deshalb über unser Kontaktformular in Verbindung, geben Sie eine Telefonnumer an, unter der wir Sie zurückrufen können, um einen Termin zu vereinbaren.